Schiedsstellenvorschlag zu Urhebervergütungen bietet keine Lösung
Sagte Paul Koglin, Geschäftsführer von Imation Deutschland
This is a Press Release edited by StorageNewsletter.com on May 5, 2010 at 3:18 pmDer Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in dem Verfahren über einen Gesamtvertrag für CD- und DVD-Rohlinge zwischen dem Informationskreis AufnahmeMedien (IM) und den Verwertungsgesellschaften liegt jetzt vor. Die im Einigungsvorschlag vorgesehenen Vergütungssätze sind jedoch unangemessen hoch und entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Außerdem ist die Berechnung teilweise grob fehlerhaft und einzelne Produkte werden falsch klassifiziert.
"Der IM hat Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag eingelegt und wird die Angemessenheit der Vergütungssätze jetzt gerichtlich klären lassen," sagte der neue IM-Vorsitzende Paul Koglin, Geschäftsführer von Imation Deutschland GmbH, am 14. April 2010 in Bonn.
Seit 1.1.2010 gibt es keine verbindlichen Vergütungssätze mehr für CD- und DVD-Rohlinge. Die veröffentlichten Tarife stellen lediglich Forderungen der Verwertungsgesellschaften dar, die überdies unangemessen sind. Der IM hatte für neue Vergütungssätze mit den Verwertungsgesellschaften bereits seit 2007 verhandelt, aber keinen Gesamtvertrag vereinbaren können. Nach Scheitern der Verhandlungen im Jahre 2008 hatte er ein Schiedsstellenverfahren anhängig gemacht.
In dem Schiedsstellenverfahren sind empirische Untersuchungen durchgeführt worden. Die Ergebnisse liegen längst vor, sind aber nicht bekannt gegeben worden. Stattdessen haben die Verwertungsgesellschaften am 30.12.2009 Tarife im Bundesanzeiger veröffentlicht, ohne auf diese Ergebnisse Bezug zu nehmen.
Nach Ansicht des IM hat aber jeder Inkassopflichtige einen Anspruch auf Kenntnisnahme von empirischen Untersuchungen, wenn Verwertungsgesellschaften Tarife für die Privatkopie veröffentlichen. Ausnahmsweise kann nur darauf verzichtet werden, wenn die Verbände der Hersteller von Speichermedien mit den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag abschließen.
Die ebenfalls am 30.12.2009 veröffentlichten Tarife für Blu-ray Disk und Audio CD-R/RW sind nicht in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und aus Sicht des IM daher rechtswidrig, weil bisher keine Verhandlungen über Gesamtverträge mit den Verbänden zu diesen Produkten gescheitert sind. Tatsächlich sind Verhandlungen dazu bisher nicht einmal aufgenommen worden.
Dazu der IM-Vorsitzende Koglin: "Mit unserem Schritt die gerichtliche Hilfe des Oberlandesgerichts München in Anspruch zu nehmen, wird deutlich gemacht, dass die von der ZPÜ veröffentlichten Tarife so nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sehen wir uns an die überhöhten Forderungen nicht gebunden. Auch für den Handel hat sich die Lage nicht verändert."











