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Leitfaden zur rechtssicheren E-Mail-Archivierung

Von MailStore Software

Die MailStore Software GmbH, der Spezialist für rechtssichere E-Mail-Archivierung, hat aktualisierte Versionen seines Leitfadens Rechtssichere E-Mail-Archivierung veröffentlicht.

Die Leitfäden, die die besonderen rechtlichen Anforderungen an die E-Mail-Archivierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz herausarbeiten, stehen kostenlos auf der Webseite des Viersener Software-Unternehmens zum Download bereit.
 
MailStore Software

Rechtliche Anforderungen in deutschsprachigen Ländern sind ähnlich
 Für Deutschland gelten seit dem 01.01.2015 die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) und verpflichten Unternehmen mehr denn je dazu, jene E-Mail-Kommunikation zu archivieren, die geschäftsrelevante Informationen enthält. Diese müssen grundsätzliche vollständig, manipulationssicher und jederzeit verfügbar aufbewahrt werden. Weiterhin müssen die Daten maschinell auswertbar sein.

Auch in Österreich liegt die Verantwortung für die rechtsichere E-Mail-Archivierung bei der Geschäftsführung von Unternehmen. Die rechtlichen Anforderungen werden in der Bundesabgabenverordnung (BAO), dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie in dem Aktien- und GmbH-Gesetz geregelt. Bei umsatzsteuerrelevanten Belegen kommen darüber hinaus die Regeln des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zum Tragen. Auch in Österreich sind Unternehmen verpflichtet E-Mails zu archivieren. Die BAO verlangt die ‘inhaltsgleiche, vollständige und geordnete’ Aufbewahrung.

Die Gesetzgebung in der Schweiz betrachtet E-Mails im Unternehmen als Teil der Geschäftskorrespondenz für die grundsätzlich eine Aufbewahrungspflicht gilt. Im Besonderen gilt dies für alle elektronischen Schreiben, durch die ein Geschäft vorbereitet, abgewickelt, abgeschlossen oder rückgängig gemacht wird. Die Buchführungspflicht im Obligationenrecht bildet hier die gesetzliche Grundlage. Die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) verlangt die Integrität und meint damit Echtheit und Unverfälschbarkeit.
 
Strategie zur E-Mail-Archivierung muss Datenschutz berücksichtigen
Eine der Herausforderung für Geschäftsführungen und IT-Verantwortliche von Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz in Zusammenhang mit der Archivierung von E-Mails ist die Berücksichtigung lokaler Datenschutzbestimmungen. Dieses betrifft vor allem private E-Mails von Mitarbeitern, die über die geschäftliche E-Mailadresse verschickt werden, sowie beispielsweise elektronisch übermittelte Bewerbungsunterlagen. Zu dieser Herausforderung bietet der Leitfaden ‘Rechtssichere E-Mail-Archivierung’ praktische Hilfestellungen.

Wir stellen in unserer täglichen Arbeit fest, dass die Sensibilität in kleinen und mittleren Unternehmen in Bezug auf die rechtssichere E-Mail-Archivierung in den letzten Jahren gestiegen ist. Dennoch herrscht nach wie vor eine große Unsicherheit dahingehend, wie die Geschäftsführung konkret auf die gesetzlichen Anforderungen zu reagieren hat und wie diese in der IT-Strategie Widerhall finden können“, sagt Tim Berger, Geschäftsführer bei MailStore. “Ziel unserer aktualisierten kostenlosen Leitfäden ist es, der Geschäftsführung und den in der Regel ebenfalls involvierten IT-Verantwortlichen eine leichtverständliche Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung zu bieten.”
 
Erneute Zertifizierung von MailStore Server
Mit Hilfe der seit fast zehn Jahren praxiserprobten Software MailStore Server können Unternehmen ihre E-Mail-Kommunikation rechtssicher archivieren und der Gesetzgebung ihrer jeweiligen Länder entsprechen. Erneut wurde die Lösung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zertifiziert. Die Prüfung findet auf der Grundlage der Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) ‘Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen’ (IDW PS 880) statt und berücksichtigt alle Teilaspekte der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, welche die Archivierung betreffen. Die Zertifizierung berücksichtigt auch die in Österreich und der Schweiz geltenden Anforderunge.

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